Die VG Wort ist eine Institution ähnlich der GEMA. Während die VG Wort für Autoren, Journalisten, Texter etc. zuständig ist, kümmert sich die GEMA um das Urheberrecht der musikalischen Künstler. Schon seit Jahren bin ich Mitglied in der VG Wort und erhalte regelmäßig Schecks (mit kleinen Beträgen). Die VG Wort sorgt somit dafür, dass auch weitere Vervielfältigungen der Werke (Kopien etc.), den Autoren finanziell zugute kommen.
Doch die Regierung plant eine Änderung der Vergütung, was dem Urheberecht und somit den Autoren / den Journalisten schaden könnte.
Hier eine Erklärung, worum es in dem Regierungsentwurf zur Novellierung des Urheberrechts geht:
„Die vom Kabinett in der Urheberrechtsreform vorgeschlagenen neuen Vergütungsregelungen orientieren sich ausschließlich an den Interessen der Geräteindustrie und ersetzen das bewährte System der gesetzlichen Pauschalvergütung durch wettbewerbsorientierte Lösungen. Besonders kritisch für Kreative ist die geplante Koppelung der Vergütung an den Verkaufspreis der Aufzeichnungsgeräte: Danach darf die Summe der Vergütungen pro Gerätetyp 5 Prozent des Verkaufspreises nicht überschreiten. Diese willkürliche und verfassungsrechtlich bedenkliche Bindung an den Gerätepreis senkt die Vergütung auf ein minimales Niveau, da das Geschäft zunehmend mit Verbrauchsmaterialen wie Toner und Tinte gemacht wird und die Preise für DVD-Brenner oder Drucker kontinuierlich fallen. Zudem will der Gesetzgeber Vergütungen grundsätzlich nur dann gewährleisten, wenn nachgewiesen ist, dass Geräte mindestens zu 10 Prozent für Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden. Leistungsstarke Geräte, die zwar vergleichsweise wenig für solche Zwecke verwendet werden, auf denen jedoch Tausende von Kopien erstellt werden, werden somit als „Bagatellfälle“ ignoriert, obwohl sie urheberrechtlich durchaus in absoluten Zahlen relevant sind. Die tatsächliche Nutzung eines Gerätetyps müssen laut Entwurfstext künftig die Verwertungsgesellschaften mit empirischen Untersuchungen belegen. Zweifeln die Hersteller die Ergebnisse an, was zu erwarten ist, verzögert sich die Entscheidung bis zu einem höchstrichterlichen Urteil um insgesamt bis zu sechs Jahre. Während dieses gesamten Zeitraums erhalten Urheber für private Vervielfältigungen ihrer Werke mit dem entsprechenden Gerätetyp kein Geld. Alles in allem bedeuten die Vorschläge der Bundesregierung für den Urheber nur eins: Eine angemessene Vergütung für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, wie sie im Gesetz verankert ist, wird verhindert.“
Die VG Wort bietet Infoveranstaltungen zur Urhebernovelle an. Weitere Informationen direkt auf der Website von VG-Wort.
Quelle: VG Wort
Weitere Infos zum aktuellen Thema unter:
www.vg-wort.de
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