Aktualisiert am 26.07.2023
Ende 2022 kauften wir uns ein Balkonkraftwerk (0,3kW / 0,36kWp). Yeah! Endlich. Aufgrund der Wohnsituation ist Solar auf dem Dach schwierig. Aber nun ging ein kleiner Traum in Erfüllung: Die Sonne schenkt uns Strom. Großartig! Die Anbringung war relativ einfach. Stecker in die Steckdose. Sonne an. Strom läuft. So einfach könnte es sein. War es aber nicht.
Wir meldeten das Balkonkraftwerk im November 2022 bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) an – online ging das schnell.
Anschließend informierten wir den Stromanbieter, der schickte uns umgehend jemanden vorbei. Ein neuer Zähler wurde eingebaut (kostenlos), der den Strom zählte, den wir mit dem Balkonkraftwerk produzierten, aber nicht verbrauchten. Bis hierhin alles super.
Parallel dazu sollten wir uns bei der zuständigen Stelle des Stromanbieters melden. Gesagt. Getan. Antwort kam. Details des Balkonkraftwerks waren erwünscht und der Antrag Erzeugungsanlange am Niederspannungsnetz – Steckfertige Erzeugungsanlage bis max. 600VA durfte ausgefüllt werden. Gesagt. Getan. (Schon wieder.) Zurückgeschickt plus eine Frage. Darauf passierte nichts mehr.
Nach einigen Wochen rief ich dort an und erfuhr, dass die Daten noch nicht eingegeben worden seien und somit nicht bestätigt wären. Ich unterhielt mich länger mit dem Herrn und antwortete auf seine Frage, ob wir den nicht verbrauchten Strom honoriert haben wollten. In Ermangelung meiner geistigen Kräfte und dem kurzen Wunsch von Reichtum, anders kann ich mir mein Antwort nicht erklären, sagte ich spontan: »Klar. Wie geht das?«
Ein „Nein“ hätte uns viel Arbeit erspart.
Der Stromanbieter informierte das Finanzamt, das schickte uns rasch eine neue Steuernummer und machte meinen Mann und mich zur GbR. Ein Anruf, wie das gehen sollte, klärte das Problem, machte aber neue. Da ich selbstständig und umsatzsteuerpflichtig bin, hätten wir auch Umsatzsteuer abführen müssen. Ich bat also darum die GbR zu löschen und das „große“ Balkonkraftwerk-Unternehmen Rensmann auf meinen Mann laufen zu lassen. Um dies zu können, mussten wir jedoch zunächst die Meldung bei der Bundesnetzagentur ändern, denn da stand mein Name. Außerdem mussten wir nochmals den Stromanbieter informieren. Denn der normale Strom läuft auf Eheleute, das Balkonkraftwerk somit auch, durfte jetzt aber nur auf Herr lauten. Geändert, ändern lassen, dem Finanzamt mitgeteilt. Daraufhin erhielt ich einen weiteren Anruf, ob ich denn schon Unterlagen vom Stromanbieter hätte, wie hoch der Ertrag 2022 gewesen sei. Hatte ich nicht. Finanzamt und ich waren uns einig: Das werden keine Reichtümer. Wir lachten herzlich und ärgerten uns gemeinsam über diesen Verwaltungsakt. Kurz danach sprach ich mit dem Steuerberater, der meinte, dem gesamten Prozedere zu widersprechen, da es sich hier eindeutig um ein Hobby handeln würde, bei dem kein Gewinn zu erwarten sei. Gesagt. Getan. Nichts passiert.
Im März 2023 trudelte endlich die Gutschrift Stromeinspeisung für Dezember 2022 ein. Wir haben kurz überlegt, ob wir uns nun beide zur Ruhe setzen sollen. 😊
41 Cent bekamen wir für den von uns erzeugten und nicht genutzten Strom für den Monat Dezember. Nun würde der Betrag im Sommer vermutlich etwas steigen, aber bleiben wir realistisch, dreistellig wird das im Jahr nicht. Nun erhält mein Mann (ich bin jetzt raus und er gibt mir auch nix ab) pro Monat 1,- € Abschlag als Gutschrift von unserem Stromanbieter. Ende Juni 2023 bekam mein Mann eine neue Steuernummer für sein Kleinunternehmen. Wir nennen es – passend zum Prozedere – umständlich: Das Balkonkraftwerkkleinstunternehmen Rensmann.
Die nächste Runde beginnt jetzt.
Die zukünftige Steuererklärung plus S/EUR
Jedes Jahr bei der Steuererklärung werden die Anlagen S und EÜR fällig. Prinzipiell müsste er nun auch eine Einnahmen/Überschussrechnungsaufstellung erstellen. Aber wie viele Ausgaben hat man an einem feststehenden Gerät, das nichts macht, außer Strom zu produzieren?
Spielen wir das mal durch. Als selbstständiger Kleinunternehmer brauchst du ein eigenständiges Girokonto, autark von deinem Gehaltskonto. Welche Bank wird dem Kleinunternehmen mit geschätzten Einnahmen von 40 € im Jahr ein Konto einräumen? Und wir reden nur von den Einnahmen, nicht vom Gewinn, der dürfte jedes Jahr im Minus liegen.
Gehen wir davon aus, diese Bank gäbe es. Nun Das Balkonkraftwerkkleinstunternehmen Rensmann benötigt auch einen Dispo, denn die Ausgaben werden höher als die Einnahmen sein, in jedem Fall ist der Dispo für die Gebühren nötig, die mit den Einnahmen nicht gedeckelt werden können. Welche Bank gibt einem Selbstständigen einen Dispokredit, wenn klar ist, hier wird kein Gewinn erwirtschaftet? Jedes andere Kleinunternehmen würde hier als Hobby eingestuft. Nicht, wenn du ein Balkonkraftwerk betreibst. Die Betonung liegt auf EIN!
Das Balkonkraftwerkkleinstunternehmen Rensmann ist ein Verwaltungsakt auf Sonnenbasis.
Was brauchst du noch? Excel für deine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung. Besser ein Buchhaltungsprogramm, du willst ja jetzt alles richtig machen, und das kostet. Alle Einnahmen buchen, das sind momentan im Fall Balkonkraftwerkkleinstunternehmen Rensmann 1,- € pro Monat. Dagegen buchst du Ausgaben. Hast du nicht? Denkste.
Auch als Kleinunternehmer kannst du reguläre Ausgaben geltend machen, z.B.:
- 20% der Telefonkosten
- Kontoführungsgebühren
- Versicherung (Das Balkonkraftwerk muss bei der Gebäudeversicherung mitversichert werden.)
- eine neue Steckdose, damit der Stecker richtig sitzt
- den Minijob der Reinigungskraft, die nun jede Woche kommt, um das Panel zu reinigen – ein Scherz
Am Ende wird ein Minusbetrag übrig bleiben, der vom Jahresgehalt abgezogen wird und – sehr wahrscheinlich nicht – deine Einkommensteuer minimiert und schon gar nicht erhöht.
Nichts von alldem kann die Verwaltungskosten decken, noch dem Land Steuern schenken, mit dem die Mitarbeitenden bezahlt werden können, die hier viel Zeit, Papier, Porto und – ja, auch – Strom verbraucht haben – mit oder ohne Balkonkraftwerk.
Dieser administrative Bürokratenaufwand muss sich ändern, und zwar jetzt!
Aktualisierung 26.07.2023 -Next Level
Am 14.07. wurde mein Mann angeschrieben, warum denn die Rechnungsgutschriften des Balkonkraftwerks nur auf ihn und nicht auf Eheleute lauten soll, da doch unsere reguläre Stromrechnung auf beide liefe. Ferner sollte ich mich dazu äußern, ob mir das recht sei. Da ich für den administrativen Kram des Hauses zuständig bin, antwortete ich einen Tag später und verwies auf den Blogeintrag. Bisher: Keine Antwort.
Das brauchst du für ein Balkonkraftwerk
So wäre es optimal.
- Das Balkonkraftwerk kaufen und anbringen
- Meldung bei der Bundesnetzagentur
- Meldung bei deinem Stromanbieter
- Bei deiner Gebäudeversicherung anmelden (bzw. Verwalter oder Vermieter informieren)
- Strom mit der Sonne produzieren