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Letzte Aktualisierung: 06.11.2020 – Deaktivierung meines Patreon-Accounts
Letzte Aktualisierung: 09.06.2020
Letzte Aktualisierung: 28.09.2019 – KSK
Letzte Aktualisierung: 06.09.2019 -KSK
Aktualisierung: 05.09.2019: F22-Bescheinigung
Aktualisierung: 29.08.2019 (Thema: KSK und F22-Bescheinigung / Gesetz)
Nachdem Markus Mäurer auf Tor-online.de ein Essay zum Thema deutsche Autoren und Autorinnen auf Patreon schrieb, wurde ich neugierig.
Patreon? Was ist das denn? Ich informierte mich auf der und rund um diese Plattform, auf der Künstler sich selbst und ihre Kunst anbieten. Dafür werden sie von Fans bezahlt.
Ich legte meinen Account an. Für mich war klar: Ausprobieren geht über Studieren.
Auf Facebook sprachen einige Autorenkolleg*innen den rechtlichen Part an, der für mich bis dato klar war: Einnahmen = Versteuerung.
Es fielen Stichworte wie Gewerbe und Spende. Das verunsicherte mich und ich schaltete meinen Account nicht frei.
Die Recherche im Internet verwirrte mich noch mehr.
Da ich immer noch nach dem Sesamstraßen-Prinzip lebe: Wer nicht fragt bleibt dumm, habe ich das Gewerbeamt und das Finanzamt angeschrieben. Eine Antwort vom Gewerbeamt habe ich bis heute nicht erhalten, der Grund dafür wurde mir nach dem Telefonat mit der sehr engagierten Dame vom Finanzamt klar.
Keiner weiß was – trotzdem alles klar?!
Die freundliche Dame vom Finanzamt teilte mir mit, dass es bisher noch keine Rechtsprechung zu diesem Thema gäbe und somit keinen Fall, auf den sie hätte zurückgreifen können, um meine Fragen zu beantworten. Sie hatte sich die Mühe gemacht, im Internet zu recherchieren und empfahl mir einen Artikel auf crowdfunding.de, den sie für aussagekräftig hielt.
Außerdem stellte sie nachfolgende Grundsätze dar:
Patreon.com – keine Spende, aber Einnahmen
Die Einnahmen auf Patreon sind keine Spenden. Wäre dem so, müsstest du, als Künstler, eine Spendenquittung ausstellen und der Spender eine an dich adressierte Spendenrechung schreiben. Das lässt sich – in der Regel und aus unterschiedlichen Gründen – nicht umsetzen. Ist also nix mit Gratis-Spenden, die nicht bei der Steuer angegeben werden müssen, wie es im Internet in manchen Artikeln hieß.
Du musst deine Einnahmen auf Patreon.com versteuern, so wie das Verlagshonorar oder die Zahlungen von VG-Wort.
Wie ist das mit der Umsatzsteuer?
Wenn du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, prima. Musst du Umsatzsteuer abführen, dann kommt es auf die Art der Einnahme an:
Bietest du eine Leistung an (Verlosung, Bücher, Meet and Greet, Autogrammkarte, Texte etc.) musst du Umsatzsteuer dafür abführen.
Bezahlen deine Fans einen kleinen Obolus, weil sie dich und deine Arbeit super finden, fällt keine Umsatzsteuer an.
Die Höhe der Umsatzsteuerabgabe richtet sich also immer nach der jeweiligen Leistung.
Siehe hierzu auch die FAQ auf Patreon. (Danke an Matthias Matting für den Link).
Ab 01.07.2020 ändert Patreon die Steuer (Tax). Beachte hierzu die entsprechenden Hinweise bei Patreon.
Wer jetzt eine Seite neu erstellt, kann übrigens die Bezahlung als Euro auswählen. Für alle, die ihre Seite schon länger haben, wird diese Änderung erst ab September 2020 möglich.
Die Sache mit der F22 Bescheinigung
Patreon behält die Umsatzsteuer direkt ein. (Vielen Dank an den netten Schreibkollegen Paul Burghardt für diesen Hinweis.)
Laut Finanzamt brauchst du dann eine F22-Bescheinigung. Diese ist auch für SPler wichtig, die ihre Bücher über Online-Plattformen wie ebay verkaufen. Denn auch diese Plattformen behalten die Umsatzsteuer direkt ein. ebay meldet sich dazu selbst, aber was du schon in der Hand hast, musst du gar nicht erst besorgen.
Du musst also (ich sage mal: sehr wahrscheinlich) eine F22 Bescheinigung beim Finanzamt anfordern oder downloaden.
Hier kannst du dir das Formular runterladen. (Link aktuell nicht aktiv, bitte selbst danach suchen. Danke.)
Darin ist übrigens eindeutig geschrieben, dass es um den Unternehmer geht, was in unserem Fall der Autor ist.
„Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften; Vordruckmuster USt 1 TJ – Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG – und Vordruckmuster USt 1 TI – Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG „
Aktualisierung: Ich habe meine Bescheinigung nun erhalten. Darin steht „Diese Bescheinigung dient ausschließlich zum Nachweis der Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) zur Vorlage bei Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne des §25e Absatz 5 und 6 UStG.„
Patreon braucht das W-9-Formular, das auch amazon KDP benötigt. Beide Plattformen stellen das Formular selbst zur Verfügung. Dabei geht es allerdings nur um die amerikanische Steuer. Ob Patreon das F22-Formular benötigt, weiß ich – ehrlich gesagt – nicht. Aber es hat mir nicht viel Zeit gekostet, es anzufordern. Nun ist es hier. Ich kann es sofort weiterreichen.
Gewerbe – ja oder nein?
Nein, das ist nicht nötig.
Solange du auf Patreon.com nur im Rahmen deiner freiberuflichen schriftstellerischen Tätigkeit agierst, benötigst du keinen Gewerbeschein.
Was sagt die KSK?
Auf meine E-Mail-Anfrage erhielt ich einen Brief per Post. Darin steht, dass es nicht im Entscheidungbereich der KSK liegt, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Außerdem heißt es weiter: Grundsätzlich ist jedoch eine Gewerbeanmeldung einer künstlerischen/publizistischen Tätigkeit unschädlich für die Versicherungspflicht nach dem KSVG.
Zitat: „Zur Prüfung, ob die ausgeübte Tätigkeit für Patreon.com eine nach dem KSVG künstlerische/publizistische Tätigkeit ist, benötigen wir weitere Angaben und Unterlagen von Ihnen. (Was für Kunst wird angebten? Wie erhalten Sie Ihr Honorar? Wo liegt der Tätigkeitsschwerpunkt? etc).„
Wir halten fest: Das Finanzamt hat gesagt: Kein Gewerbe, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die im Rahmen der freiberuflichen Schriftstellertätigkeit ausgeübt wird.
Ich bin seit 25 Jahren selbstständig – freiberuflich, dazwischen zusätzlich Gewerbe (mehrere auch parallel mit meinem Mann zusammen). In all den Jahren habe ich mir alles, was Steuer & Co betrifft, selbst angeeignet. Meine Steuerberater waren nur das: Berater, wenn ich unsicher war. Aus dieser Erfahrung heraus, würde ich sagen: Patreon.com ist, wenn es im Rahmen der freiberuflichen Autorentätigkeit verwendet wird, bei der KSK kein Problem. Für mich reicht dieser Brief. ABER: Ich werde nochmal nachhaken und dann hier berichten.
Aktualisierung: 28.09.2019
Mit Schreiben vom 28.09.2019 teilte mir die Künstlersozialkasse abschließend zum Thema mit:
„Als Betriebseinnahmen zählen alle Einnahmen in Geld- und Geldeswert, die unmittelbar aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit resultieren (z.B. Entgelte, Gagen, Honorare, Verkaufserlöse, Tantiemen und Lizenzen, Ausfallhonorare und Sachleistungen – ausgenommen steuerfreie Aufwandsentschädigungen).
Sofern es sich bei den von Ihnen über die Internetseite „patreon,com“ erzielten Einnahmen um (un-)mittelbare Erlöse aus der Präsentation bzw. Vermarktung von Kunst bzw. Publizistik handelt und diese Einnahmen versteuert werden, stellen diese Betriebseinnahmen im Sinne des KSVG dar.“
(KSVG = Künstlersozialversicherungsgesetz)
Zum Abschluss
- keine Gewerbeanmeldung nötig
- Versicherung über KSK weiterhin möglich
- Versteuerung über Einnahmen
- Umsatzsteuer nicht vergessen
Mein rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Alle Informationen gebe ich ohne jegliche Haftung, Gewähr und Sonstiges weiter. Meine Empfehlung bei solchen Themen ist: Bist du dir nicht sicher, frage bei den Stellen nach, denen du Rechenschaft ablegen musst. Das ist in diesem Fall das Finanzamt.
Ich bin jetzt (nicht mehr) auf Patreon, 06.11.2020
Für mich lohnt sich Patreon nicht. Mir fehlt die Zeit, die Plattform ausreichend mit Material zu bestücken, Filme zu drehen und Podcasts aufzunehmen. Es wollte mir auch in einem Jahr nicht gelingen, meine Leser nach Patreon zu ziehen und dafür zu begeistern, mich monatlich zu unterstützen.
Das ist nicht schlimm. Ich bin Schriftstellerin. Ich schreibe Bücher. Und ich bin glücklich, wenn ihr meine Bücher kauft und eine schöne Zeit damit habt.
Danke dafür.
Letzte Aktualisierung: 06.11.2020