Petition für Kostenfreiheit bei Beseitigung eines Abmahngrundes

Der eine hat es schon hinter sich, ein anderer fürchtet sich davor: Ein falsches Wort, ein falscher Link, ein Foto, ein Gedicht, eine Behauptung im Blog oder im betriebenen Forum seitens Dritter und schon gibt es eine Abmahnung und ein saftiges Bußgeld. Und selbst, wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird, die Anwaltskosten sind nicht minder niedrig, vom Stress ganz zu schweigen.

Nun steht die Petition “Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes” zum Unterzeichnen auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestages online.

Der Medien Blog erklärt sehr schön den Grund dieser Petition: „Die Petition will erreichen, dass bei einer Abmahnung über das Internet zuvor eine Frist gesetzt werden muss, wobei der zu beanstande Inhalt entfernt werden kann. Wird dieser Inhalt in der gesetzten Frist beseitigt entstehen keinerlei Kosten für den Websitenbetreiber und dem Abmahner (gibt es das?) ist der Dorn aus dem Auge genommen worden. Also eine gute Lösung für beide Seiten.“

Viele Abmahner wollen das natürlich nicht, weil sie dann kein Geld mehr damit verdienen können. Ein Grund mehr, die Petition zu unterzeichnen.

Um zu Unterzeichnen, muss man sich jedoch vorher registrieren. Das ist wichtig, damit keine anonymen Stimmen abgegeben werden.

Mach es wie die Gebrüder Grimm: Erzähl es weiter.