Und was für Gedichte gilt, dürfte wohl auch für Geschichten, Grafiken und andere, dem Urheberrecht unterliegende, Werke gelten.
So berichtet buchmarkt.de heute:
» Ein eigenes Gedicht auf einer Homepage im Internet ist urheberrechtlich geschützt, zitiert die WELT heute aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgericht (OLG). Der Beschluss ist jetzt in der Zeitschrift „OLG-Report“ veröffentlicht wurde.
Wie es weiter heißt, kann der Verfasser demnach verlangen, dass das Gedicht nicht weiter verbreitet wird. Geurteilt wurde über einen Streit zwischen der Verfasserin eines Gedichts und einer Besucherin ihrer Internetseite. Die Klägerin hatte ihr Gedicht auf ihre Homepage eingestellt.
Dort kopierte es die Besucherin elektronisch und übernahm es für die eigene Internetseite. Das OLG sah darin eine Verletzung des Urheberrechts der Klägerin. Die Frau musste das Gedicht von ihrer Homepage entfernen.«
(Az.: 1 W 232/07-49)
Quelle: www.buchmarkt.de